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Die Stiftung der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V.
Zustiften und Gutes tun.
Sie möchten Menschen mit Behinderung nachhaltig helfen? Sie möchten die Arbeit der Stiftung der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss durch eine Spende, eine Zustiftung, ein Vermächtnis oder Ihren Nachlass unterstützen? Durch Stiften und Vererben können Sie uns dabei unterstützen, wichtige Projekte langfristig zu ermöglichen. Und dadurch in Zukunft Gutes bewirken.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung.
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Die Schaffung und Erhaltung von Wohnraum und anderen Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung, damit diese in ihrem jeweiligen Lebensbereich-Gemeinwesen integriert leben können.
- Die Schaffung von Mitteln für die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Rhein-Kreis Neuss e.V. zur Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke.
- Maßnahmen zur Unterstützung, Bildung, Betreuung, Unterbringung, Erholung und zu sportlichen Übungen von Menschen mit geistiger Behinderung.
- Erwachsenenbildung bei geistiger und mehrfacher Behinderung.
- Maßnahmen zur Betreuung und Pflege älterer Behinderter.