Die Stiftung der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V.

Zustiften und Gutes tun.

Sie möchten Menschen mit Be­hin­derung nachhaltig helfen? Sie möchten die Arbeit der Stiftung der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss durch eine Spende, eine Zustiftung, ein Ver­mächtnis oder Ihren Nachlass unterstützen? Durch Stiften und Ver­erben können Sie uns dabei unterstützen, wichtige Projekte langfristig zu ermöglichen. Und dadurch in Zukunft Gutes bewirken.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit geistiger Be­hin­derung.

Der Zweck wird insbesondere ver­wirklicht durch:

  • Die Schaffung und Erhaltung von Wohnraum und anderen Einrichtungen für Menschen mit geistiger Be­hin­derung, damit diese in ihrem jeweiligen Lebens­bereich-Gemeinwesen integriert leben können.
  • Die Schaffung von Mitteln für die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Be­hin­derung Rhein-Kreis Neuss e.V. zur Ver­wirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke.
  • Maß­nahmen zur Unterstützung, Bildung, Betreuung, Unterbringung, Erholung und zu sportlichen Übungen von Menschen mit geistiger Be­hin­derung.
  • Erwachsenenbildung bei geistiger und mehrfacher Be­hin­derung.
  • Maß­nahmen zur Betreuung und Pflege älterer Behinderter.